CCM Verax Antwort und Klärung an Bischof
Dr. I. Szebik
5. September 2002
Sehr geehrter Bischof Szebik,
wir möchten Ihnen für Ihren Brief
vom 11. Juli 2002, den wir am 30. August bekommen haben,
herzlich danken. Wir haben uns sehr darüber gefreut,
und wir sind sehr dankbar, dass die Lutherische Kirche in
Ungarn unsere Bitte um Hilfe gehört hat und auch unsere
schwierige Situation studiert hat.
Um ein paar Mißverständnisse aufzuklären,
sollte man ein paar Bemerkungen zu den drei Punkten in Ihrem
Schreiben machen:
-
Das in Betracht kommende Problem ist an
sich nicht das dreifache Amt der Episkopalkirche, sondern
die Gültigkeit und die Standhaftigkeit des VII. Artikels
der Confessio Augustana - nicht nur innerhalb der ELKA
sondern auch innerhalb des Lutherischen Weltbundes. Durch
das Übereinkommen "Called to Common Mission"
(CCM - Zur gemeinsamen Mission berufen) haben die leitenden
Kräfte der ELKA CA VII lahmgelegt, und haben es mit
der bewußten Mißdeutung von Apologia XIV getan.
Dass die LWB-Zentrale dieses Übereinkommen befürwortet,
spricht gegen eine befriedigende Lösung allein von
Genf aus.
-
Es hülfe nicht, die ELKA von der
Deklarierung voller Gemeinschaft mit der Episkopalkirch
abzuraten, bis die Meinungsverschiedenheiten erledigt
werden können, weil das Übereinkommen bereits
am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Seitdem bezeichnet
die ELKA die Episcopalkirche als einen "volle Gemeinschaft"
Partner. Die Episkopalkirche, hingegen, wird ähnliches
tun, nur wenn es festgestellt worden ist, dass die ELKA
ausreichend "episkopalisiert" worden ist, um
volle Gemeinschaft mit der Episkopalkirche berechtigt
zu werden. Wann und wie das geschehen wird, weiß
jetzt niemand.
Der Einigungsprozeß in CCM läuft nicht nur
CA VII sondern auch dem gelebten Wesen der Rechtfertigungslehre
und der Lehre von den Zwei Reichen zuwider.
-
Wenn es um die Einheit der Kirche geht,
muss man klar sein, dass von der Kirchenleitung aus die
ELKA hauptsächlich als eine Verfassungskirche und
nicht als eine evangelisch-lutherisch konfessionelle Kirche
bezeichnet wird. Wenn man die Verfassung in den Vordergrund
rückt, hat man schon die Einheit einer lutherischen
Kirche beeinträchtigt, wenn nicht praktisch aufgelöst.
Wenn eine LWB-Mitgliedskirche die Merkmale einer anderen
Kirche oder Konfession vor den lutherischen Konfessionen
und sogar vor der einfachen Wahrheit bevorzugen will,
sollte der LWB Richtlinien haben, die Mitgliedschaft solch
einer Kirche aufzuheben.
Mit den Mißverständnissen ausgeräumt,
sind wir für Ihre Bereitschaft sehr dankbar, eine konfessionelle
Lösung des Problems zu erzielen.
Hochachtungsvoll,
Mark Menacher (Dr.)
Pastor und CCM Verax Verwalter
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