CCM Verax Antwort und Klärung an Bischof Dr. I. Szebik

5. September 2002

Sehr geehrter Bischof Szebik,

wir möchten Ihnen für Ihren Brief vom 11. Juli 2002, den wir am 30. August bekommen haben, herzlich danken. Wir haben uns sehr darüber gefreut, und wir sind sehr dankbar, dass die Lutherische Kirche in Ungarn unsere Bitte um Hilfe gehört hat und auch unsere schwierige Situation studiert hat.

Um ein paar Mißverständnisse aufzuklären, sollte man ein paar Bemerkungen zu den drei Punkten in Ihrem Schreiben machen:

  1. Das in Betracht kommende Problem ist an sich nicht das dreifache Amt der Episkopalkirche, sondern die Gültigkeit und die Standhaftigkeit des VII. Artikels der Confessio Augustana - nicht nur innerhalb der ELKA sondern auch innerhalb des Lutherischen Weltbundes. Durch das Übereinkommen "Called to Common Mission" (CCM - Zur gemeinsamen Mission berufen) haben die leitenden Kräfte der ELKA CA VII lahmgelegt, und haben es mit der bewußten Mißdeutung von Apologia XIV getan. Dass die LWB-Zentrale dieses Übereinkommen befürwortet, spricht gegen eine befriedigende Lösung allein von Genf aus.

  2. Es hülfe nicht, die ELKA von der Deklarierung voller Gemeinschaft mit der Episkopalkirch abzuraten, bis die Meinungsverschiedenheiten erledigt werden können, weil das Übereinkommen bereits am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Seitdem bezeichnet die ELKA die Episcopalkirche als einen "volle Gemeinschaft" Partner. Die Episkopalkirche, hingegen, wird ähnliches tun, nur wenn es festgestellt worden ist, dass die ELKA ausreichend "episkopalisiert" worden ist, um volle Gemeinschaft mit der Episkopalkirche berechtigt zu werden. Wann und wie das geschehen wird, weiß jetzt niemand.

    Der Einigungsprozeß in CCM läuft nicht nur CA VII sondern auch dem gelebten Wesen der Rechtfertigungslehre und der Lehre von den Zwei Reichen zuwider.

  3. Wenn es um die Einheit der Kirche geht, muss man klar sein, dass von der Kirchenleitung aus die ELKA hauptsächlich als eine Verfassungskirche und nicht als eine evangelisch-lutherisch konfessionelle Kirche bezeichnet wird. Wenn man die Verfassung in den Vordergrund rückt, hat man schon die Einheit einer lutherischen Kirche beeinträchtigt, wenn nicht praktisch aufgelöst.

    Wenn eine LWB-Mitgliedskirche die Merkmale einer anderen Kirche oder Konfession vor den lutherischen Konfessionen und sogar vor der einfachen Wahrheit bevorzugen will, sollte der LWB Richtlinien haben, die Mitgliedschaft solch einer Kirche aufzuheben.

Mit den Mißverständnissen ausgeräumt, sind wir für Ihre Bereitschaft sehr dankbar, eine konfessionelle Lösung des Problems zu erzielen.


Hochachtungsvoll,

Mark Menacher (Dr.)
Pastor und CCM Verax Verwalter